Ehrungen

Als bezirksweite Organisation nutzt der Fischereiverband Oberpfalz e.V.  Ehrungen als Möglichkeit, Verdienste um die Fischerei auf Vereinsebene und darüber hinaus anzuerkennen und zu würdigen.

Hervorheben einer besonderen Leistung

Die Arbeit im Verein ist ohne das Engagement der vielen Ehrenamtlichen nicht möglich. Sie setzen sich in ihrer Freizeit für die Belange der Fischerei ein. Dabei gibt es immer wieder Personen, die durch überdurchschnittlichen Einsatz hervorstechen. Die Verleihung eines Ehrenzeichens ist eine Möglichkeit, persönlichen Einsatz zu fördern und gleichzeitig ein öffentliches Zeichen für den Lebensraum Wasser zu setzen.

Wie geht das?

In der Ehrenordnung sind die verbandseigenen Grundsätze und Möglichkeiten aufgeführt. Mit dem Antragsformular steht die Möglichkeit zur Verfügung, direkt und online eine Ehrung zu beantragen.

Welche Ehrungen gibt es?

Ehrenzeichen in gold

Ehrennadel in Silber

Ehrennadel in Gold

Verdienstmedaille in Silber

Verdienstmedaille in Gold

Ehrenordnung des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V.

(beschlossen in der Beiratssitzung am 10.10.2023)

Ordentliche und mittelbare Mitglieder des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V., als auch außenstehende Personen, Behörden und Organisationen, welche sich um die Fischerei - gleich welcher Sparte - verdient gemacht haben, können nach Maßgabe dieser Ordnung geehrt werden.

Soweit es sich um Mitglieder von Vereinen und Genossenschaften (mittelbare Mitglieder) handelt, sollen in der Regel die bestehenden Ehrungsmöglichkeiten dieser Organisationen ausgeschöpft sein.

Für eine Ehrung durch den FVO bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. a) Ehrennadel in Silber
    Als Anerkennung besonderer Verdienste um die Fischerei
    b) Ehrennadel in Gold
    Für hervorragende Verdienste um die Fischerei. Voraussetzung ist, dass die Ehrung nach Ziffer 1.a) bereits erfolgt ist.
  2. a) Verdienstmedaille in Silber
    Als Anerkennung besonderer Verdienste um die Fischerei in der Oberpfalz - also über die Vereinstätigkeit hinausgehend.
    b) Verdienstmedaille in Gold
    Für herausragende Verdienste um die Fischerei in der Oberpfalz.
  3. a) Ehrenmitgliedschaft
    Auf Vorschlag des Beirates entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß§4.4 und §10.5f der Satzung.
    b) Ehrenpräsidentschaft
    Auf Vorschlag des Beirates entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß§4.4 und §10.5f der Satzung. 

Über eine Ehrung nach Ziffer 1.a und b kann der Vorstand (§9 der Satzung) allein entscheiden
Über eine Ehrung nach Ziffer 2.a und b entscheidet der Beirat.

Ehrungen erfolgen durch den Präsidenten oder einen Vertreter des FVO in der Regel anlässlich einer Vereinsveranstaltung (Mitgliederversammlung, Jubiläum). Alle anderen Auszeichnungen werden im Rahmen von Veranstaltungen des Verbandes verliehen.
Anträge auf Ehrungen müssen mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin beim FVO eingegangen sein und die erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Geburtsdatum und Dauer der Zugehörigkeit zur Organisation, sowie erworbene Verdienste um die Fischerei auf Vereins- bzw. Verbandsebene enthalten. Anzugeben sind auch alle bereits bisher durch den Verein/die Genossenschaft verliehenen Auszeichnungen.

Antrag für die Verleihung von Auszeichnungen

Ehrungen durch den Landesfischereiverband

Personen, die sich um die Fischerei in Bayern im weitesten Sinne verdient gemacht haben, können zur Ehrung durch den Landesfischereiverband Bayern vorgeschlagen werden.
Dafür sind verschiedene Ehrungsstufen vorgesehen, die, jeweils nach Verdiensten bemessen und genau abgegrenzt, verliehen werden. Die durch den LFV Bayern vergebenen Ehrungen stellen somit die höchste Stufe an Auszeichnungen der Landesorganisationen der Fischerei in Bayern dar. Darum ist es bei der Beurteilung von Anträgen angebracht, einen entsprechend strengen Maßstab anzulegen.
Um eine Abwertung der dem LFV Bayern zur Verfügung stehenden Ehrungsmöglichkeiten zu vermeiden, wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Ehrungen durch den LFV Bayern erst dann erfolgen können, wenn alle sonstigen auf Vereins- und Bezirksverbandsebene verfügbaren Möglichkeiten schon ausgeschöpft wurden, bzw. wenn nachweisbar besondere Verdienste um den LFV Bayern vorliegen.
Soweit Ehrungen beantragt werden und angebracht sind, erfolgen diese in geordneter Reihenfolge, das heißt, die Forderung auf Verleihung einer "Goldenen Ehrennadel" z.B. hat dann erst Aussicht, wenn der dafür Vorgesehene schon seit geraumer Zeit (in der Regel mindestens 3 Jahre) im Besitz der "Silbernen Ehrennadel" des LFV Bayern ist, usw..
Anträge von Fischereivereinen, Innungen und Genossenschaften auf Ehrungen sind über die zuständigen Bezirksverbände an den LFV Bayern weiterzuleiten. Diese Gesuche kommentiert üblicherweise der Bezirksverband und gibt dazu seine Stellungnahme und Beurteilung ab. Sie sollen neben der genauen vollständigen Anschrift des zu Ehrenden dessen Geburtsdatum, seine Zugehörigkeit zur Organisation, deren Dauer, sowie Verdienste um die Förderung der Fischerei auf Landesverbandsebene und sonstige erwähnenswerte und besondere Vorgänge aufzeigen. Hierbei soll auch die Aufstellung aller bisher schon durch Vereine oder Bezirksverbände empfangenen Auszeichnungen Erwähnung finden.

Ehrungsarten und Anerkennungen

"Silberne Ehrennadel" für besondere Verdienste um die Fischerei in Bayern.

"Goldene Ehrennadel" in Anerkennung hervorragender Verdienste um die Fischerei in Bayern.

"Verdienstmedaille in Silber" für hervorragende Verdienste um die Förderung der Fischerei in Bayern.

"Verdienstmedaille in Gold" für besondere herausragende Verdienste um die Förderung der Fischerei in Bayern.

"Ehrenmitgliedschaft" für besondere hervorragende Verdienste um die Fischerei in Bayern oder für besonderen Einsatz um den Aufbau des LFV Bayern. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft bedeutet die höchste Stufe der Ehrung im LFV Bayern.

"Ehrenring der bayerischen Fischerei" kann an Persönlichkeiten sowohl außerhalb als auch innerhalb der Organisation für hervorragende Verdienste verliehen werden, auch ohne Berücksichtigung von bereits durch den LFV Bayern vorgenommenen, anderen Ehrungen.
Um die Exklusivität besonders hervorzuheben, wird dieser Ring möglichst nur jeweils an eine Persönlichkeit außerhalb und innerhalb des Verbandes pro Jahr verliehen. Vorschläge können von den Mitgliedern des Landesvorstandes und des Hauptausschusses eingebracht werden. Die Entscheidung über die Verleihung trifft ein Kuratorium, das sich aus drei Beisitzern des Landesvorstandes sowie drei Mitgliedern des Hauptausschusses zusammensetzt. Dazu kommt mit der entscheidenden Stimme bei Stimmengleichheit der Präsident oder in dessen Verhinderungsfall ein Vizepräsident.
Über die Verleihung der Silbernen und Goldenen Ehrennadel kann der Präsident des LFV Bayern unter Berücksichtigung der Befürwortung durch die Bezirksverbände allein entscheiden, während bei der Verleihung der weiteren höheren Ehrungsstufen der Hauptausschuss anzuhören ist und zu entscheiden hat. Über die Verleihung des Ehrenringes der Bayerischen Fischerei entscheidet das dafür eingesetzte Kuratorium.
Die Verleihung genehmigter Ehrungen oder Anerkennungen wird durch den Präsidenten des LFV Bayern oder durch dessen Stellvertreter bzw. von ihm Beauftragten durchgeführt.